Der Mieter ist für alle Schäden, die während der Miete eingetreten und nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, verantwortlich und haftbar. Für alle Fahrzeuge bestehen eine Haftpflicht-, Vollkasko-, Parkschaden- und Diebstahlversicherung, sowie ein Pannendienst des TCS (im Mietpreis inbegriffen). Bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden besteht ein Selbstbehalt bei allen Versicherungen:
max. Selbstbehalt pro Schadenfall | ||
Haftpflicht-Versicherung | CHF 2500.-- (oder effektive Reparaturkosten) | |
Vollkasko-Versicherung | CHF 2500.-- (oder effektive Reparaturkosten) | |
Parkschaden-Versicherung | CHF 1000.-- (oder effektive Reparaturkosten) | |
Fahrzeugdiebstahl-Versicherung | CHF 1000.-- | |
Pannendienst in ganz Europa | ohne Selbstbehalt | |
Insassen-Versicherung * | nicht vorhanden * |
* nicht nötig, alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind vom Gesetz her verpflichtet, sich gegen Unfall zu versichern (NBU oder Krankenkasse)
Kommt es bei einem Unfall zu einem Haftpflicht- und Kaskoschaden, so ist der Selbstbehalt zwei Mal (maximal total CHF 5'000.--) geschuldet.
Alle Versicherungen decken keine Schäden für grobfahrlässiges Verhalten (z.B. Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch), unsachgemässe Behandlung (z.B. beschädigte Polster) oder bei Lenkung des Fahrzeuges durch unbefugte Personen. Ebenso sind Schäden aufgrund falscher Betankung des Fahrzeuges nicht durch die Versicherung gedeckt. Der Mieter haftet zudem für verloren gegangene Gegenstände oder Fahrzeugeinrichtungen (z.B. Fahrzeugschlüssel) und Schäden infolge unsachgemässer Bedienung des Fahrzeugs (z.B. Kupplung) bzw. des Zubehörs. Weitere Details zur Versicherung finden Sie in unseren allgemeinen Mietbedingungen.