Der Mieter ist für alle Schäden, die während der Miete eingetreten und nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, verantwortlich und haftbar. Für alle Fahrzeuge bestehen eine Haftpflicht-, Vollkasko-, Parkschaden- und Diebstahlversicherung, sowie ein Pannendienst des TCS (im Mietpreis inbegriffen). Bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden besteht ein Selbstbehalt bei allen Versicherungen.
Durch Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung kommt der Mieter in den Genuss einer Reduktion der Selbstbehalte für Haftpflicht-, Vollkasko-, Parkschaden- und Diebstahlversicherung. Die Deckung gilt nicht für grobfahrlässiges Verhalten, unsachgemässe Behandlung oder bei Lenkung des Fahrzeuges durch unbefugte Personen. Schäden durch Nichtbeachtung der Mindesthöhe des Fahrzeuges sind von der Zusatzversicherung ausgeschlossen! Die Details dazu finden Sie in unseren allgemeinen Mietbedingungen.
ohne Zusatzversicherung | mit Zusatzversicherung | |
Haftpflicht-Versicherung | Selbstbehalt CHF 2000.--/Schadenfall | Selbstbehalt CHF 500.--/Schadenfall |
Vollkasko-Versicherung | Selbstbehalt CHF 2000.--/Schadenfall | Selbstbehalt CHF 500.--/Schadenfall |
Parkschaden-Versicherung | Selbstbehalt CHF 1000.--/Schadenfall | Selbstbehalt CHF 500.--/Schadenfall |
Fahrzeugdiebstahl-Versicherung | Selbstbehalt CHF 1000.--/Schadenfall | Selbstbehalt CHF 500.--/Schadenfall |
Pannendienst in ganz Europa | ohne Selbstbehalt | ohne Selbstbehalt |
Insassen-Versicherung * | nicht vorhanden * |
* nicht nötig, alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind vom Gesetz her verpflichtet, sich gegen Unfall zu versichern (NBU oder Krankenkasse)
pro Halbtag / Nacht / Tag / 24 Stunden | CHF 35.-- | für alle Fahrzeuge |
pro Weekend (Fr. 18.00 bis Mo. 08.00 Uhr) | CHF 80.-- | für alle Fahrzeuge |
pro Woche (max. 7 Tage) | CHF 230.-- | für alle Fahrzeuge |
-> Die Zusatzversicherung muss bei der Fahrzeugübernahme abgeschlossen und bezahlt werden.