Für das Lenken eines Personentransporters mit 9 Sitzplätzen und weniger wird eine Fahrerlaubnis für die Kategorie B benötigt. Für das Lenken eines Personentransporters mit mehr als 9 Sitzplätzen wird eine Fahrerlaubnis für die Kategorie D1 benötigt. Wer den Führerausweis vor 2003 erworben hat, bekam diese Kategorie D1 damals geschenkt. Falls Sie noch den alten blauen Ausweis besitzen empfehlen wir den Umtausch auf den Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK). Dadurch erhalten Sie die Kategorie D1 ebenfalls umsonst.
Zusatz 3.5t: Das Fahrzeug darf das Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen nicht überschreiten. Unsere Mietbusse bis 14 Sitzplätze sind alle innerhalb dieser Kategorie D1 fahrbar. Kleine Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht brauchen keinen Eintrag im Führerausweis.
Seit die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, müssen Fahrer der Kategorien C/C1 und D/D1 neue Anforderungen erfüllen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, benötigen Sie zusätzlich einen Fähigkeitsausweis.
Für alle Fahrer im Personentransport ist seit dem 1.9.2013 neben dem Führerausweis auch der Fähigkeitsausweis erforderlich. Diese Vorschrift gilt für Fahrten mit Cars und Bussen (Kat. D) sowie Kleinbussen mit mehr als 8 Sitzplätzen exklusiv Fahrer (Kat. D1). Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen (Art. 3 CZV). Auch Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransportern benötigen den Fähigkeitsausweis.
Keinen Fähigkeitsausweis braucht es (gemäss Art. 3 CZV):
(im Ausland Fahrerqualifizierungsnachweis)
Der Fähigkeitsausweis für den Güter- beziehungsweise für den Personenverkehr zeigt, dass dessen Inhaber höhere Anforderungen beim Transport von Menschen und Sachen mit Motorfahrzeugen der Kat. C/C1 oder D/D1 erfüllt. Auf dem unten abgebildeten Muster-Fähigkeitsausweis ist die Grundkategorie C sowie die Berechtigung für die Kategorie D1 aufgeführt. Darin enthalten sind auch die Berechtigungen für die Kategorien C1 und CE. Die Kategorie D berechtigt auch für die Kategorien D1 und DE.
Der Fähigkeitsausweis – auch «Ausweis 95» und im Ausland Fahrerqualifizierungsnachweis genannt – wird als separate Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt. Er ist fünf Jahre gültig. Für die Erneuerung des Fähigkeitsausweises müssen Sie fünf Weiterbildungstage nachweisen.
Wenn Sie Lastwagenfahrer (Kategorie C/C1) sind, dann benötigen Sie zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport, als Bus- oder Carfahrer (Kategorie D/D1) den Fähigkeitsausweis für den Personentransport. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen (Art. 3 CZV).
Sind Sie selber Vereinsmitglied, mit einem Vereinsmitglied verwandt oder befreundet und führen unentgeltlich eine Fahrt durch, gilt das als private Fahrt, für die kein Fähigkeitsausweis erforderlich ist. Sind Sie aber als Chauffeur bei einem Transportunternehmen beschäftigt und fahren z.B. den Fussballclub zu einem Auswärtsspiel, dann benötigen Sie den Fähigkeitsweis. Achtung: Vor Fahrten ins Ausland ohne Fähigkeitsausweis wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden über die Ausnahmeregelungen zu informieren.
Personen, die vor dem 1.September 2009 das Gesuch um den Lernfahrausweis der Kategorie C/C1 oder D/D1 gestellt und die Führerprüfung bestanden haben. Wer das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis Strassentransport-Fachmann und –Fachfrau / Lastwagenführer/Lastwagenführerin bereits besitzt oder die Berufslehre absolviert, muss die CZV-Prüfung nicht absolvieren. Der entsprechende Stoff wird im Rahmen der Lehrabschlussprüfung geprüft.
Wenn Sie keine CZV-Prüfung bestehen müssen, können Sie den Fähigkeitsausweis selber via Internet oder bei einem Strassenverkehrsamt bestellen. Für alle anderen Fahrer wird die Bestellung des Fähigkeitsausweises nach bestandener CZV-Prüfung durch den Prüfungsstützpunkt ausgelöst. Hinweis: Der Fähigkeitsausweis wird nur ausgestellt, wenn man einen Führerausweis im Kreditkartenformat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Der Fähigkeitsausweis kann via cambus.ch im Internet bestellt und bezahlt werden. Er kostet inklusive Versand
Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. Ein neuer Fähigkeitsausweis kann erst dann beantragt werden, wenn die fünf Tage Weiterbildung innerhalb der letzten fünf Jahre absolviert wurden. Ist der Fähigkeitsausweis nicht mehr gültig, dürfen mit Ausnahme der Fahrten gemäss Art. 3 CZV keine Personen- oder Gütertransporte mehr durchgeführt werden.
Es muss ein neuer Fähigkeitsausweis beantragt werden. Er wird ausgestellt, sobald nachgewiesen werden kann, dass innerhalb von 5 Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer 5 Weiterbildungstage bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht worden sind. Ist der Fähigkeitsausweis nicht mehr gültig, dürfen mit Ausnahme der Fahrten gemäss Art. 3 CZV keine Personen- oder Gütertransporte mehr durchgeführt werden.
Ja, sofern für die Schülertransporte Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz eingesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um gewerbsmässige bzw. berufsmässige Fahrten handelt oder nicht. Dasselbe gilt für Behinderten- und Arbeitertransporte.
Nein. Sie erhalten den Fähigkeitsausweis für den Personenverkehr prüfungsfrei, wenn Sie schon vor dem 1.09.2009 im Besitze dieser Kategorie waren. Müssen aber die verlangten Weiterbildungskurse besuchen. Beachten Sie bitte den Code und die Beschränkung. Sie dürfen keine Fahrzeuge der Kat. D1 mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen führen.